VORGABEN FÜR HAUSARBEITEN UND DIPLOMARBEITEN

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten

 

1. Vorbemerkungen

Die folgenden Ausführungen sind abgeleitet aus den Hinweisen zur Abfassung von wissenschaftlichen Arbeiten von  Prof. Dr. Rainer Heurung - Uni Siegen

 

2. Formale Anforderungen

 

Einzureichen sind bei Diplomarbeiten zwei Exemplare, bei Seminararbeiten zwei Exemplare. Es bedarf eigentlich keiner gesonderten Erwähnung, dass die aktuellen Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion zu befolgen sind. 

3. Abfolgemuster und Art der Nummerierung für Diplomarbeiten


Beginnend mit der ersten Seite des Inhaltsverzeichnisses sind die vor dem Textteil der Arbeit stehenden Verzeichnisse fortlaufend mit römischen Ziffern durchzunummerieren. Die Nummerierung mit arabischen Ziffern beginnt mit der ersten Seite des Textteils und endet mit der letzten Seite des betreffenden Quellenverzeichnisses. 

 

4. Zitierweise

4.1. Grundlegende Hinweise zur Zitierweise

Fremdes Gedankengut ist als solches vollständig und deutlich zu kennzeichnen. Die Nichtbeachtung dieses Prinzips ist ein schwerer Verstoß gegen Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und zieht Sanktionen nach sich. Belegt werden Zitate durch Fußnoten, die auf der jeweiligen Seite anzubringen und im Text fortlaufend mit hochgestellten arabischen Ziffern zu nummerieren sind. Es muss differenziert werden zwischen wörtlichen Zitaten (in Anführungszeichen) und sinngemäßen Zitaten (Quellenangabe mit "vgl." eingeleitet). Zu zitieren ist grundsätzlich aus der Primärquelle und nur im Ausnahmefall aus einer Sekundärquelle (Angabe Primärquelle mit dem Zusatz "zitiert bei ....."). 
Zu vermeiden sind lange wörtliche Zitate und erst recht Zitat-Collagen. Diplom- und Seminararbeit kennzeichnet das eigenständige Aufbereiten des Themas aus Sicht des Verfassers. Zu erwarten ist deshalb die nötige Distanz zur Literatur.  Die Zitierweise sollte sich einschließlich des erstmaligen Anführens der modernen Kurzform bedienen. Dies setzt voraus, dass der Arbeit ein Literaturverzeichnis beigefügt wird, das in alphabetischer Reihenfolge alle zur Themenbearbeitung herangezogenen Quellen mit Name, Vorname [ausgeschrieben] (evtl. Klammerzusatz Hrsg.), vollem Titel, ggf. Auflage, Verlagsort(e) [max. 3], Erscheinungsjahr (bei Zeitschriftenaufsätzen: voller Titel, in: Name der Zeitschrift, Jahreszahl,
Seitenangabe für Beginn und Ende des Beitrags) enthält. Mehrere Titel desselben Verfassers werden chronologisch aufsteigend geordnet; bei Ko-Autorenschaft erscheinen diese Titel im Anschluss an die vom Autor alleine verfassten Titel. Die Angabe des Verlages ist ebenso entbehrlich wie die Nennung der Heftnummer bei Zeitschriftenaufsätzen. 
Werden Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse) zitiert, ist ein sachlich und chronologisch geordnetes Entscheidungsregister mit Angabe der jeweiligen Geschäftszeichen beizufügen. Die Seitenangaben umfassen im Register den gesamten Urteilstext, im Kurzform-Zitat innerhalb des Textteils nur die betreffende(n) Seite(n). Die Angabe der betreffenden Geschäftszeichen entfällt in den Fußnoten.

Quellen, die weder im Textteil noch im Anhang der Arbeit zitiert werden, dürfen nicht in einem der Quellenverzeichnisse stehen.
Im Kurzform-Zitat werden Autoren/Herausgeber nur mit ihrem Nachnamen (fett) angegeben. Es ist nur auf die betreffende(n) Seite(n) zu verweisen. Diese Zitierform gilt auch bei unmittelbar aufeinander folgendem Beleg aus derselben Quelle (es entfallen a.a.O., ebenda). Bei mehreren Veröffentlichungen eines Autors innerhalb eines Jahres wird differenziert durch Hinzufügen eines Buchstabens (a, b) bei der Jahresangabe; bei mehrbändigen Werken mittels einer römischen Ziffer.

4.2. Beispiele für Kurzbelege im Textteil

Monographien: Name des Verfassers (Jahr), Seite(n):

Knobbe-Keuk (1993), S. 945 - 947.
Rose (1993a), S. 20.
Rose (1993b), S. 47.
Tipke (1993 III), S. 34.

Kommentare: Name des Verfassers oder Herausgebers/Bearbeiter (Jahr), § ... Anm. (Tz., Rdnr., Rz.):

Schmidt (1994), § 15 EStG Anm. 140.
Schmidt/Heinicke (1994), § 4 EStG Anm. 14.

Bei Loseblatt-Kommentaren wird die Jahreszahl der betreffenden Ergänzungslieferung am Schluß angegeben:

Herrmann / Heuer / Raupach, § 6 EStG Anm. 416 (1985).
Tipke/Kruse, § 4 AO Tz. 37d (1992).

Zeitschriftenaufsätze: Name des Verfassers, Zeitschrift (abgekürzt) Jahr, Seite(n):

Wassermeyer, DB 1994, S. 1106.

Bei Aufsätzen aus Zeitschriften wird ergänzend die Ziffer des entsprechenden Fachs vor der Seitenangabe notiert:

Becker, NWB 1987, Fach 4, S. 3537.

Beiträge in Jahrbüchern: Name des Verfassers, Jahrbuch (abgekürzt) Jahr, Seite(n):

Becker, NWB 1987, Fach 4, S. 3537.
Piltz, StbJb 1994/95, S. 62.

Aufsätze in Sammelwerken: Name des Verfassers, in: Name des Herausgebers (Jahr), Seite(n) bzw. Spalte(n):

Elschen, in: Schmidt/Schor (1987), S. 217.

Bei Festschriften ist statt des Herausgebers der Name des Bedachten mit dem Zusatz FS anzugeben:

Schneider, in: FS Forster (1992), S. 649.

Bei Handwörterbüchern und Kompendien ist statt des Herausgebers die Bezeichnung des betreffenden Handbuchs bzw.
Kompendiums (ggf. abgekürzt) anzugeben:

Hax, in: Vahlens Kompendium der BWL (1989 I), S. 429.
Kirchhof, in: HWStR (1981 II), S. 1125.
Rose, in: HWR (1993), Sp. 1883.

Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse): Gericht-Entscheidung vom ..., Zeitschrift/Sammlung (abgekürzt) Jahr, Seite(n):

BFH-Urteil vom 14.7.1993, BStBl II 1994, S. 15.

Verwaltungsanweisungen: Art der Anweisung (Erlas/Schreiben), herausgebende Behörde vom ..., Zeitschrift (abgekürzt) Jahr, Seite(n):

Erlass FinMin NRW vom 1.3.1994, DB 1994, S. 960.

4.3. Beispiele für Belege im betreffenden Quellenverzeichnis

Beispiele für Belege im Literaturverzeichnis

Becker, Helmut, Der Mantelkauf im Steuerrecht, NWB 1987, Fach 4, S. 3537 - 3538.

Elschen, Rainer, Die Kritik von Rechtsnormen durch modellgestützte Analyse ökonomischer Sachgerüste, in: Modelle in der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Reinhard H. Schmidt u. Gabriel Schor, Wiesbaden 1987, S. 215 - 242.

Handwörterbuch des Rechnungswesens (HWR), hrsg. v. Klaus Chmielewicz u. Marcell Schweitzer, 3. Aufl., Stuttgart 1993.

Handwörterbuch des Steuerrechts (HWStR), hrsg. v. Georg Strickrodt u.a., 2. Aufl., München 1981 (Bde. I u. II).

Hax, Herbert, Art. „Finanzierung“, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1, hrsg. v. Michael Bitz u.a., 2. Aufl., München 1989, S. 383 - 439.

Herrmann/Heuer/Raupach (Hrsg.), Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, Loseblatt, 20. Aufl., Köln 1950/92 ff.

Kirchhof, Paul, Art. „Rechtsquelle“, in: HWStR (1981 II), S. 1124 -1126.

Knobbe-Keuk, Brigitte, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., Köln 1993.

Piltz, Detlev J. , Der steuerliche Einfluss der Rechtsform auf das Schenken und Vererben von unternehmerischem Vermögen, StbJb 1994/95, S. 41 - 76.

Rose, Gerd, Die Substanzsteuern, 9. Aufl., Wiesbaden 1993 (a).

Rose, Gerd, Die Verkehrsteuern, 11. Aufl., Wiesbaden 1993 (b).

Rose, Gerd, Art. „Steuerplanung“, in: HWR (1993), Sp. 1880 - 1887.

Schmidt, Ludwig (Hrsg.), Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., München 1995.

Schneider, Dieter, Wie eine Liquiditätsreserve zu Verlust und das Emissionsagio zu steuerpflichtigem Gewinn wurde:  Merkwürdiges aus der Entwicklung der Bilanzierung von Aktiengesellschaften, in: Festschrift zum 65. Geburtstag von Karl-Heinz Forster, Rechnungslegung, Entwicklungen bei der Bilanzierung und Prüfung von Kapitalgesellschaften, hrsg. v. Adolf Moxter u.a., Düsseldorf 1992, S. 639 - 652.

Tipke, Klaus, Die Steuerrechtsordnung, Bd. III, Förderative Steuerverteilung, Rechtsanwendung und Rechtsschutz, Gestalter der Steuerrechtsordnung, Köln 1993.

Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Loseblatt, 15. Aufl., Köln 1965/94 ff.

Wassermeyer, Franz W. , Der Fremdvergleich als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung, in: DB 1994, S. 1105 - 1109.

Beispiel für Belege im Entscheidungsregister.

Entscheidung des Bundesfinanzhofs

14.7.1993, X R 74-75/90, BStBl II 1994, S. 15 - 19

Beispiel für Beleg im Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen

Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen 
1.3.1994, S 2244-9-V B 1, DB 1994, S. 960

4.4. Nicht zitierfähige Quellen
 

Als nicht zitierfähige Quellen sind alle Broschüren, Kataloge, andere Examens-, Studien-, Magister-  oder Diplomarbeiten anzusehen. Alle nicht öffentlich und jederzeit zugänglichen Informationen dürfen nicht zitiert werden. Informationen aus dem Internet müssen, sofern sie auf absehbare Zeit zugänglich sind, unter Angabe der vollständigen Internetadresse (Protokoll, Server, Homepage-Adresse und Seitenreferenz) und dem Zugangsdatum zu zitieren.

 

5. Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung

Im grundlegenden Abschnitt der DA ist:

a.  die Zielsetzung der Arbeit zu formulieren,
b.  der Problembereich zu strukturieren, in den das Thema gehört,
c.  das Thema zu erklären,
d.  der vom Thema abgedeckte Problembereich dem Umfang und seiner Struktur nach darzulegen, um daraus
e.  den Gang der Untersuchung / die Themenbehandlung abzuleiten.

Oftmals ist es notwendig, zu Beginn auch Begriffsexplikationen/definitorische Klarstellungen vorzunehmen. An der Gliederung der Arbeit sollte "der rote Faden" im Sinne eines logischen Aufbaus erkennbar sein. Die Art der Gliederung (numerisch, alpha-numerisch) bleibt Ihnen überlassen. Mit Blick auf die formale Zielgerichtetheit ist das Abstufungsprinzip (Einrückungen) im Inhaltsverzeichnis anzuwenden. Gliedern Sie in der endgültigen Fassung nicht zu tief, denn sonst leidet der Lesefluss!
Hauptüberschriften dürfen keine identische oder fast identische Wiederholung des Themas, Unterüberschriften keine Wiederholung von Hauptüberschriften enthalten.
Inhaltlich abgeschlossen wird die Arbeit mit einer gestrafften Zusammenfassung der Ergebnisse und ggf. einem Ausblick auf weitergehende Fragestellungen. 
Die vom Kandidaten mittels der Diplomarbeit zu beweisende Fähigkeit, ein Problem auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden selbständig bearbeiten zu können, zeigt sich in erster Linie im Herausarbeiten und Ordnen von Zusammenhängen.
Im Bereich der Betriebswirtschaft besteht diese Aufgabe insbesondere (a) im Differenzieren, (b) im Zusammenfügen von Elementen oder Merkmalen zu Typen und (c) im Verknüpfen zu Wenn-dann-Aussagen (Argumentationslogik, Abstraktionsvermögen, Fähigkeit zum Transfer).

Die zu vergebenden Themen haben zumeist einen Gestaltungs- und Entscheidungsbezug und legen nahe, Wirkungszusammenhänge mit dem im Studium erarbeiteten Instrumentarium zu verdeutlichen (Formalisierung, Quantifizierung).
Oftmals hilft dabei die optische Aufbereitung mittels Schemata, Matrix-Darstellungen oder Entscheidungsbäumen, die in den Text integriert werden sollten.