1. Vorbemerkungen
Die folgenden Ausführungen sind abgeleitet aus den Hinweisen zur Abfassung
von wissenschaftlichen Arbeiten von Prof. Dr. Rainer Heurung - Uni Siegen
2. Formale Anforderungen
Einzureichen sind bei Diplomarbeiten zwei Exemplare, bei Seminararbeiten zwei Exemplare.
Es bedarf eigentlich keiner
gesonderten Erwähnung, dass die aktuellen Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion
zu befolgen sind.
3. Abfolgemuster und Art der Nummerierung für Diplomarbeiten
Beginnend mit der ersten Seite des Inhaltsverzeichnisses sind die vor dem Textteil der
Arbeit stehenden Verzeichnisse
fortlaufend mit römischen Ziffern durchzunummerieren. Die Nummerierung mit arabischen
Ziffern beginnt mit der ersten Seite des
Textteils und endet mit der letzten Seite des betreffenden Quellenverzeichnisses.
4. Zitierweise
4.1. Grundlegende Hinweise zur Zitierweise
Fremdes Gedankengut ist als solches vollständig und deutlich zu kennzeichnen. Die
Nichtbeachtung dieses Prinzips ist ein
schwerer Verstoß gegen Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und zieht Sanktionen nach
sich. Belegt werden Zitate durch
Fußnoten, die auf der jeweiligen Seite anzubringen und im Text fortlaufend mit
hochgestellten arabischen Ziffern zu nummerieren
sind. Es muss differenziert werden zwischen wörtlichen Zitaten (in Anführungszeichen)
und sinngemäßen Zitaten
(Quellenangabe mit "vgl." eingeleitet). Zu zitieren ist grundsätzlich aus der
Primärquelle und nur im Ausnahmefall aus einer
Sekundärquelle (Angabe Primärquelle mit dem Zusatz "zitiert bei .....").
Zu vermeiden sind lange wörtliche Zitate und erst recht Zitat-Collagen. Diplom- und
Seminararbeit kennzeichnet das
eigenständige Aufbereiten des Themas aus Sicht des Verfassers. Zu erwarten ist deshalb
die nötige Distanz zur Literatur. Die Zitierweise sollte sich einschließlich des erstmaligen Anführens der modernen
Kurzform bedienen. Dies setzt voraus, dass
der Arbeit ein Literaturverzeichnis beigefügt wird, das in alphabetischer Reihenfolge
alle zur Themenbearbeitung
herangezogenen Quellen mit Name, Vorname [ausgeschrieben] (evtl. Klammerzusatz Hrsg.),
vollem Titel, ggf. Auflage, Verlagsort(e) [max. 3], Erscheinungsjahr (bei Zeitschriftenaufsätzen: voller Titel, in:
Name der Zeitschrift, Jahreszahl,
Seitenangabe für Beginn und Ende des Beitrags) enthält. Mehrere Titel desselben
Verfassers werden chronologisch
aufsteigend geordnet; bei Ko-Autorenschaft erscheinen diese Titel im Anschluss an die vom
Autor alleine verfassten Titel. Die
Angabe des Verlages ist ebenso entbehrlich wie die Nennung der Heftnummer bei
Zeitschriftenaufsätzen.
Werden Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse) zitiert, ist ein sachlich und chronologisch
geordnetes Entscheidungsregister mit
Angabe der jeweiligen Geschäftszeichen beizufügen. Die Seitenangaben umfassen im
Register den gesamten Urteilstext, im
Kurzform-Zitat innerhalb des Textteils nur die betreffende(n) Seite(n). Die Angabe der
betreffenden Geschäftszeichen entfällt in den Fußnoten.
Quellen, die weder im Textteil noch im Anhang der Arbeit zitiert werden, dürfen nicht in
einem der Quellenverzeichnisse
stehen.
Im Kurzform-Zitat werden Autoren/Herausgeber nur mit ihrem Nachnamen (fett) angegeben. Es
ist nur auf die betreffende(n) Seite(n) zu verweisen. Diese Zitierform gilt auch bei unmittelbar aufeinander folgendem
Beleg aus derselben Quelle (es
entfallen a.a.O., ebenda). Bei mehreren Veröffentlichungen eines Autors innerhalb eines
Jahres wird differenziert durch
Hinzufügen eines Buchstabens (a, b) bei der Jahresangabe; bei mehrbändigen Werken mittels
einer römischen Ziffer.
4.2. Beispiele für Kurzbelege im Textteil
Monographien: Name des Verfassers (Jahr), Seite(n):
Knobbe-Keuk (1993), S. 945 - 947.
Rose (1993a), S. 20.
Rose (1993b), S. 47.
Tipke (1993 III), S. 34.
Kommentare: Name des Verfassers oder Herausgebers/Bearbeiter (Jahr), § ... Anm. (Tz.,
Rdnr., Rz.):
Schmidt (1994), § 15 EStG Anm. 140.
Schmidt/Heinicke (1994), § 4 EStG Anm. 14.
Bei Loseblatt-Kommentaren wird die Jahreszahl der betreffenden Ergänzungslieferung am
Schluß angegeben:
Herrmann / Heuer / Raupach, § 6 EStG Anm. 416 (1985).
Tipke/Kruse, § 4 AO Tz. 37d (1992).
Zeitschriftenaufsätze: Name des Verfassers, Zeitschrift (abgekürzt) Jahr, Seite(n):
Wassermeyer, DB 1994, S. 1106.
Bei Aufsätzen aus Zeitschriften wird ergänzend die Ziffer des entsprechenden Fachs
vor der Seitenangabe notiert:
Becker, NWB 1987, Fach 4, S. 3537.
Beiträge in Jahrbüchern: Name des Verfassers, Jahrbuch (abgekürzt) Jahr, Seite(n):
Becker, NWB 1987, Fach 4, S. 3537.
Piltz, StbJb 1994/95, S. 62.
Aufsätze in Sammelwerken: Name des Verfassers, in: Name des Herausgebers (Jahr), Seite(n)
bzw. Spalte(n):
Elschen, in: Schmidt/Schor (1987), S. 217.
Bei Festschriften ist statt des Herausgebers der Name des Bedachten mit dem Zusatz FS
anzugeben:
Schneider, in: FS Forster (1992), S. 649.
Bei Handwörterbüchern und Kompendien ist statt des Herausgebers die Bezeichnung des
betreffenden Handbuchs bzw.
Kompendiums (ggf. abgekürzt) anzugeben:
Hax, in: Vahlens Kompendium der BWL (1989 I), S. 429.
Kirchhof, in: HWStR (1981 II), S. 1125.
Rose, in: HWR (1993), Sp. 1883.
Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse): Gericht-Entscheidung vom ..., Zeitschrift/Sammlung
(abgekürzt) Jahr, Seite(n):
BFH-Urteil vom 14.7.1993, BStBl II 1994, S. 15.
Verwaltungsanweisungen: Art der Anweisung (Erlas/Schreiben), herausgebende Behörde vom
..., Zeitschrift (abgekürzt)
Jahr, Seite(n):
Erlass FinMin NRW vom 1.3.1994, DB 1994, S. 960.
4.3. Beispiele für Belege im betreffenden Quellenverzeichnis
Beispiele für Belege im Literaturverzeichnis
Becker, Helmut, Der Mantelkauf im Steuerrecht, NWB 1987, Fach 4, S. 3537 - 3538.
Elschen, Rainer, Die Kritik von Rechtsnormen durch modellgestützte Analyse ökonomischer
Sachgerüste, in: Modelle in der
Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Reinhard H. Schmidt u. Gabriel Schor, Wiesbaden 1987,
S. 215 - 242.
Handwörterbuch des Rechnungswesens (HWR), hrsg. v. Klaus Chmielewicz u. Marcell
Schweitzer, 3. Aufl., Stuttgart
1993.
Handwörterbuch des Steuerrechts (HWStR), hrsg. v. Georg Strickrodt u.a., 2. Aufl.,
München 1981 (Bde. I u. II).
Hax, Herbert, Art. Finanzierung, in: Vahlens Kompendium der
Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1, hrsg. v. Michael Bitz u.a.,
2. Aufl., München 1989, S. 383 - 439.
Herrmann/Heuer/Raupach (Hrsg.), Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar,
Loseblatt, 20. Aufl.,
Köln 1950/92 ff.
Kirchhof, Paul, Art. Rechtsquelle, in: HWStR (1981 II), S. 1124 -1126.
Knobbe-Keuk, Brigitte, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., Köln 1993.
Piltz, Detlev J. , Der steuerliche Einfluss der Rechtsform auf das Schenken und Vererben
von unternehmerischem Vermögen,
StbJb 1994/95, S. 41 - 76.
Rose, Gerd, Die Substanzsteuern, 9. Aufl., Wiesbaden 1993 (a).
Rose, Gerd, Die Verkehrsteuern, 11. Aufl., Wiesbaden 1993 (b).
Rose, Gerd, Art. Steuerplanung, in: HWR (1993), Sp. 1880 - 1887.
Schmidt, Ludwig (Hrsg.), Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., München 1995.
Schneider, Dieter, Wie eine Liquiditätsreserve zu Verlust und das Emissionsagio zu
steuerpflichtigem Gewinn wurde: Merkwürdiges aus der Entwicklung der Bilanzierung von Aktiengesellschaften, in:
Festschrift zum 65. Geburtstag von
Karl-Heinz Forster, Rechnungslegung, Entwicklungen bei der Bilanzierung und Prüfung von
Kapitalgesellschaften, hrsg. v.
Adolf Moxter u.a., Düsseldorf 1992, S. 639 - 652.
Tipke, Klaus, Die Steuerrechtsordnung, Bd. III, Förderative Steuerverteilung,
Rechtsanwendung und Rechtsschutz, Gestalter
der Steuerrechtsordnung, Köln 1993.
Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Loseblatt, 15. Aufl., Köln
1965/94 ff.
Wassermeyer, Franz W. , Der Fremdvergleich als Tatbestandsmerkmal der verdeckten
Gewinnausschüttung, in: DB 1994,
S. 1105 - 1109.
Beispiel für Belege im Entscheidungsregister.
Entscheidung des Bundesfinanzhofs
14.7.1993, X R 74-75/90, BStBl II 1994, S. 15 - 19
Beispiel für Beleg im Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen
Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen
1.3.1994, S 2244-9-V B 1, DB 1994, S. 960
4.4. Nicht zitierfähige Quellen
Als nicht zitierfähige Quellen sind alle Broschüren, Kataloge, andere Examens-, Studien-, Magister- oder Diplomarbeiten anzusehen. Alle nicht öffentlich und jederzeit zugänglichen Informationen dürfen nicht zitiert werden. Informationen aus dem Internet müssen, sofern sie auf absehbare Zeit zugänglich sind, unter Angabe der vollständigen Internetadresse (Protokoll, Server, Homepage-Adresse und Seitenreferenz) und dem Zugangsdatum zu zitieren.
5. Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung
Im grundlegenden Abschnitt der DA ist:
a. die Zielsetzung der Arbeit zu formulieren,
b. der Problembereich zu strukturieren, in den das Thema gehört,
c. das Thema zu erklären,
d. der vom Thema abgedeckte Problembereich dem Umfang und seiner Struktur nach darzulegen,
um daraus
e. den Gang der Untersuchung / die Themenbehandlung abzuleiten.
Oftmals ist es notwendig, zu Beginn auch Begriffsexplikationen/definitorische
Klarstellungen vorzunehmen. An der Gliederung
der Arbeit sollte "der rote Faden" im Sinne eines logischen Aufbaus erkennbar sein.
Die Art der Gliederung (numerisch,
alpha-numerisch) bleibt Ihnen überlassen. Mit Blick auf die formale Zielgerichtetheit ist
das Abstufungsprinzip (Einrückungen)
im Inhaltsverzeichnis anzuwenden. Gliedern Sie in der endgültigen Fassung nicht zu tief,
denn sonst leidet der Lesefluss!
Hauptüberschriften dürfen keine identische oder fast identische Wiederholung des Themas,
Unterüberschriften keine
Wiederholung von Hauptüberschriften enthalten.
Inhaltlich abgeschlossen wird die Arbeit mit einer gestrafften Zusammenfassung der
Ergebnisse und ggf. einem Ausblick auf
weitergehende Fragestellungen.
Die vom Kandidaten mittels der Diplomarbeit zu beweisende Fähigkeit, ein Problem auf der
Grundlage wissenschaftlicher
Methoden selbständig bearbeiten zu können, zeigt sich in erster Linie im Herausarbeiten
und Ordnen von Zusammenhängen.
Im Bereich der Betriebswirtschaft besteht diese Aufgabe insbesondere (a)
im Differenzieren, (b) im
Zusammenfügen von Elementen oder Merkmalen zu Typen und (c) im Verknüpfen zu
Wenn-dann-Aussagen
(Argumentationslogik, Abstraktionsvermögen, Fähigkeit zum Transfer).
Die zu vergebenden Themen haben zumeist einen Gestaltungs- und Entscheidungsbezug und
legen nahe,
Wirkungszusammenhänge mit dem im Studium erarbeiteten Instrumentarium zu verdeutlichen
(Formalisierung, Quantifizierung).
Oftmals hilft dabei die optische Aufbereitung mittels Schemata, Matrix-Darstellungen oder
Entscheidungsbäumen, die in den
Text integriert werden sollten.